ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN
DER EMSware GmbH
(im Folgenden „Verkäufer“ genannt)
§ 1 GELTUNGSBEREICH
(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten für alle rechtlichen Beziehungen mit unseren Kunden unter Ausschluss etwaig anderslautender Geschäftsbedingungen des Kunden. Eine Abweichung hiervon kann nur durch schriftliche Bestätigung des Verkäufers erfolgen. Die Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne nochmals gesondert vereinbart werden zu müssen, und zwar auch dann, wenn der Verkäufer im Einzelfall nicht ausdrücklich auf ihre Einbeziehung hingewiesen hat.
(2) Der Kunde verzichtet ausdrücklich mit seinem Angebot und/oder der Bestellung und/oder der Auftragsbestätigung auf die Verwendung etwaiger eigener Geschäftsbedingungen, gleich wie diese bezeichnet sind. Auch etwaig formulierte Ausschlüsse unserer Verkaufsbedingungen in Rahmenbedingungen, Rahmenverträgen, Lieferverträgen o.Ä., die zur Unanwendbarkeit unserer Verkaufsbedingungen führen würden, werden hiermit einvernehmlich ausgeschlossen.
§ 2 ANGEBOT / ANNAHME
(1) Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
(2) Werbungen, Anschreiben, Offerten, Anzeigen, Online-Angebote, sonstige Angebote und/oder Kataloge und ähnliches des Verkäufers, stellen lediglich Aufforderungen zur Abgabe eines Vertragsangebotes an Kunden dar.
(3) Mit der Bestellung bzw. der Anfrage durch den Kunden erklärt der Kunde gegenüber dem Verkäufer ein den Kunden bindendes Angebot mit einer Bindungsfrist von 4 Wochen. Die Annahme durch den Verkäufer erfolgt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Ware innerhalb der Frist.
§ 3 SOFTWARE
Der Kunde ist berechtigt mit der gekauften Software des Verkäufers pro Studio-ID maximal 8 EMS-Module zu verwenden. Dem Käufer ist bekannt, dass ein Überschreiten dieser Maximalzeit nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers zulässig ist.
§ 4 PREISE
(1) Die Preise des Verkäufers gelten ab Werk, auch wenn eine Lieferung durch den Verkäufer vereinbart ist. Der Gefahrenübergang auf den Kunden erfolgt grundsätzlich ab Werk oder ab Lager des Verkäufers. Auch die Kostenübernahme der Lieferung durch den Verkäufer ändert an der Regelung des Gefahrenübergangs nichts.
(2) Die Preise des Verkäufers verstehen sich, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, zuzüglich der Mehrwertsteuer in der aktuell geltenden gesetzlichen Höhe, Fracht, Porto, Verpackung, Transfergebühren, gleich welcher Art, und ähnlichem.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, den Kaufpreis innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungszugang ohne Abzug zu bezahlen. Der Nachweis des Zugangs gilt mit dem Nachweis der Absendung beim Verkäufer unter Hinzurechnung von zwei Werktagen als erbracht. Nach Ablauf der 7 Tage ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem aktuellen Basiszinssatz zu fordern. Weitergehende Ansprüche aufgrund des Zahlungsverzugs des Kunden bleiben dem Verkäufer grundsätzlich vorbehalten.
(4) Der Verkäufer ist ausdrücklich berechtigt, Vorschussrechnungen und/oder Abschlagsrechnungen gegenüber dem Kunden zu stellen. Soweit sich der Kunde gemäß den obigen Ausführungen mit dem Ausgleich der Vorschuss- und/oder Abschlagsrechnung in Verzug befindet, ist der Verkäufer von allen vertraglichen Verpflichtungen aus dem betroffenen Vertrag, wie auch aus anderen Verträgen mit dem Kunden während der Dauer des Verzugs des Kunden freigestellt. Weitergehende Ansprüche des Verkäufers gegenüber dem Kunden bleiben ausdrücklich davon unberührt.
(5) Eine Erfüllung der Kundenverpflichtung durch Scheck- und/oder Wechselhereingaben ist grundsätzlich zwischen dem Verkäufer und dem Kunden ausgeschlossen.
§ 5 SPERRUNG BEI ZAHLUNGSVERZUG
Zwischen Verkäufer und Kunden ist vereinbart, dass der Verkäufer das Recht hat bei ausbleibender oder nicht vollständig erbrachter Zahlung die verkaufte Software für den Käufer zu sperren.
§ 6 RÜCKSENDUNGEN
Rücksendungen des Kunden erfolgen, soweit keine Vereinbarung mit dem Verkäufer getroffen wurde, ausdrücklich auf Gefahr des Kunden. Der Verkäufer ist in diesem Fall nicht verpflichtet, die Rücksendungen anzunehmen.
§ 7 LIEFERUNG
(1) Liefertermine des Verkäufers sind grundsätzlich als unverbindlich mit dem Kunden vereinbart. Soweit ausnahmsweise verbindliche Lieferfristen vereinbart werden, beginnen diese mit dem Zugang der Auftragsbestätigung des Verkäufers beim Kunden, jedoch nicht vor Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden insbesondere Bereitstellung der Rahmenbedingungen für den Kaufgegenstand, etwaiger Zahlungsverpflichtungen oder ähnlichem.
(2) Eine etwaig verbindliche Lieferfrist gilt als erfüllt, wenn die Ware beim Verkäufer versandbereit gestellt ist und die Versandanzeige dem Kunden zugeht. Der Nachweis der Versendung der Versandanzeige gilt mit dem Nachweis der Absendung beim Verkäufer als erbracht.
(3) In Fällen höherer Gewalt sowie bei Auswirkung von Arbeitskämpfen, unvorhergesehenen Ereignissen und Lieferverzögerungen und/oder Lieferausfällen von Subunternehmern des Verkäufers entfällt die Verpflichtung des Verkäufers zur rechtzeitigen Lieferung und eine etwaig verbindlich vereinbarte Lieferfrist verlängert sich entsprechend. Der Verkäufer ist darüber hinaus bei Vorliegen der oben genannten Lieferhindernisse über einen Zeitraum von 1 Monat zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Im Falle eines solchen Rücktritts ist vereinbart, dass keine Pflichtverletzung des Verkäufers vorliegt.
§ 8 INHALT DER LIEFERUNG
Der Verkäufer ist berechtigt, Änderungen am Liefergegenstand vorzunehmen, soweit der Liefergegenstand dadurch nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Kunden in zumutbarer Weise ausfallen.
§ 9 SACHMÄNGELHAFTUNG
(1) Die Sachmängelhaftung des Verkäufers ist auf 12 Monate ab Gefahrenübergang der Ware befristet. Innerhalb dieser 12 Monate hat der Kunde einen Anspruch auf Beseitigung von etwaigen Mängeln in Form der Nachbesserung und/oder Neulieferung nach Wahl des Verkäufers innerhalb einer angemessenen Frist.
(2) Als Verwendungszweck der Ware ist zwischen dem Kunden dem Verkäufer, der in der Auftragsbestätigung bestätigte Verwendungszweck des Verkäufers vereinbart.
§ 10 EIGENTUMSVORBEHALT
(1) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an allen gelieferten Liefergegenständen bis zum Erhalt sämtlicher Zahlungen aus sämtlichen Geschäftsbedingungen mit dem Kunden vor.
(2) Soweit eine Weiterveräußerung von gelieferten Waren, die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehen, durch den Kunden erfolgt, tritt der Kunde seine Vergütungsansprüche gegenüber dem Dritten bereits jetzt, solange der Eigentumsvorbehalt besteht, an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung bereits jetzt ausdrücklich an. Der Kunde ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Diese Ermächtigung kann jedoch vom Verkäufer jederzeit widerrufen werden, wenn Gründe vorliegen, die aus Sicht des Verkäufers an der Kreditwürdigkeit und/oder Zahlungsunfähigkeit und/oder Vertragstreue des Vertragspartners zweifeln lassen, insbesondere wenn fällige Rechnungen, gleich welcher Art, nicht innerhalb der Zahlungsfristen beglichen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, dem Verkäufer auf Verlangen jederzeit ohne Einschränkung Auskunft zu erteilen über folgende Tatsachen:
a) Adressen seiner Kunden mit vollständiger Anschrift;
b) Aktuelle offene Forderungsbestände seiner Kunden gegenüber dem Kunden, soweit Lieferungen an seine Kunden erfolgt sind, die Ware beinhaltet, die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers steht.
(4) Der Verkäufer verpflichtet sich ausdrücklich, alle ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden dann freizugeben, wenn der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt (Verkehrswert). In diesem Fall wird der Verkäufer auf Verlangen des Kunden Sicherheiten freigeben, bis der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen nicht mehr als 20% übersteigt (Verkehrswert).
§ 11 ABNAHMEVERPFLICHTUNG
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware nach Gefahrenübergang an den Kunden sofort zu prüfen. Die Gefahr des Untergangs bzw. der Verschlechterung bzw. des Verlustes der Ware geht unabhängig von dem Eigentum an der Sache mit dem Gefahrenübergang der Ware auf den Kunden über.
(2) Ist der Kunde mit der Annahme der Ware länger als 10 Tage nach der Bereitstellung durch den Verkäufer im Rückstand, ist der Verkäufer nach Setzung einer Nachfrist von weiteren 10 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen und/oder Verzögerungsschäden, insbesondere Lagerkosten, gegenüber dem Kunden geltend zu machen. Die Setzung der Nachfrist ist dann nicht erforderlich, wenn dem Kunden die Annahme innerhalb einer etwaigen Nachfrist unmöglich wäre und/oder eine Annahmeverweigerung des Kunden vorliegt.
(3) Bei Verzug des Kunden hat der Kunde dem Verkäufer Lager- und Bereitstellungskosten zu ersetzen. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Verkäufers bleiben hiervon unberührt.
§ 12 SCHADENSERSATZANSPRÜCHE
Der Verkäufer haftet dem Kunden nur, soweit ihm, seinen Angestellten und/oder Erfüllungsgehilfen bei Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Verkäufers Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und/oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Unabhängig davon bleibt die verschuldensunabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Unberührt davon bleibt weiterhin die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
§ 13 EXPORT
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Beachtung und Durchführung der relevanten außenwirtschaftlichen Bestimmungen und sonstigen Gesetze des Landes, in welches er die Produkte einführt, zu erfüllen und dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm eingeführten Produkte keine Rechtsverletzung der Gesetze in diesem Land darstellen.
(2) Der Kunde hat die hierfür ggf. erforderlichen Ein- und Ausfuhrgenehmigungen vollkommen selbständig einzuholen.
§ 14 HAFTUNGSBEGRENZUNG
Die Haftung des Verkäufers – gleich aus welchem Rechtsgrund – gegenüber dem Kunden ist auf einen Maximalbetrag von 5% des Lieferumfanges des Vertrages, aus dem Schadensfall resultiert, pro Jahr und pro Schadensfall beschränkt, soweit nicht eine darüber hinausgehende Haftung aus gesetzlich zwingenden, nicht abbedingbarem Recht besteht.
§ 15 DATENSCHUTZ
Wir erheben und verarbeiten personenbezogenen Daten, wie den vollständigen Namen, die gültige E-Mail-Adresse, Anschrift, Telefonnummer sowie solche Informationen, die für die ordnungsgemäße Erbringung der angefragten Leistung und/oder Erfüllung und Abwicklung eines Vertrages notwendig sind. Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogenen Daten erfolgt, um den Kunden als Ansprechpartner und/oder Kunde identifizieren zu können, zur Korrespondenz, um Anfrage ordnungsgemäß zu bearbeiten und über unsere Produkte und Dienstleistungen informieren zu können, zur Erfüllung und Abwicklung der erteilten Aufträge und/oder Bestellung sowie zur Rechnungstellung und zur Übersendung von Informationen über unsere Dienstleistungen und/oder Produkte.
Die von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden grundsätzlich bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht, d. h. der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (z. B. aus HGB, AO) gespeichert und danach gelöscht, es sei denn, es wurde in eine darüber hinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1. S. 1 lit. a DSGVO eingewilligt.
Der Kunde hat uns gegenüber das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), das Recht auf Berichtigung oder Löschung (Art. 16 u. 17 DSGVO), das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO), das Recht auf Datenübertragung (Art. 20 DSGVO), das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (dies wäre das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht) sowie das Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung.
Soweit wir personenbezogenen Daten aufgrund einer ausdrücklichen Einwilligung verarbeiten, erfolgt dies auf der Rechtsgrundlage gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Verarbeiten wir personenbezogenen Daten zur Bearbeitung einer an uns gestellten konkreten Anfrage und/oder zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei der Kunde ist, so ist Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.